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Patent “Schwarzlochreaktor”

Der LHC als möglicher, völlig neuartiger Reaktor zur Energieerzeugung mit Mikro-Schwarzen-Löchern (mit Patentschrift) 

Der hypothetische, zum Patent angemeldete Reaktor zur Erzeugung von Energie mittels ebenso hypothetischer “Remanents”, „Relics“ oder „Relikten“, also möglicher stabiler Endzustände Schwarzer Löcher1 darf nach Meinung der Beschwerdeführer und in Anbetracht des geschilderten Gefahrenpotentials keinesfalls auf einem bewohnten Planeten getestet werden.

Im Folgenden Auszüge des betreffenden Patents des bereits oben erwähnten Prof. Horst Stöcker:

 

(ibidem, Seite 21)

 

 

(ibidem, Seite 1)

 

“ (ibidem, Seite 13)

 

Dies beweist, dass es offenbar geplant ist, den LHC als völlig neuartigen Reaktor zur Energiegewinnung zu verwenden, sofern man denn die Mikro-Schwarzen-Löcher unter Kontrolle bringen könnte, was insgesamt äußerst unwahrscheinlich erscheint und geradezu einem Zufall gleichkäme. Für einen solchen, völlig neuartigen Kernreaktor sind die entsprechenden Sicherheitsprüfungen keineswegs gegeben. Die außerordentlich hohe Energieeffizienz dieses hypothetischen Reaktors impliziert, dass bereits ein einzelnes dieser höchstpotenten Teilchen - das sogenannte Relikt - sehr reaktiv, katalysatorisch auf die umgebenden Stoffe  einwirkt und überdies ebenso unzerstörbar ist. Abgesehen davon, dass das Patent keine Hinweise darüber gibt, wie man die Relikte unter Kontrolle bringen will: Genaue Details (Energieumsetzung, Eigenschaften freier Relikte), die zur Gefährdungsbeurteilung gehören, können den vorliegenden, von CERN herausgegebenen oder den LSAG-Safetyreports unterstütztenden Dokumenten, nicht entnommen werden. Die nötigen Fragestellungen einer fehlenden diesbezüglichen Umweltverträglichkeitsprüfung sind in der Fußnote aufgelistet.2

 

All dies beweist außerdem, dass die erstrebenswerte, höchstmögliche Freiheit der Wissenschaften im Bereich dieser völlig neuartigen Hochenergie- und Nuklearexperimente, wie es beispielsweise auch in der angewandten Gentechnik am Menschen der Fall ist, keinesfalls uneingeschränkt gelten kann, insofern auch die Möglichkeit der Erdvernichtung wohl in kaum einer anderen Wissenschaft konkreter ist als in der angewandten Teilchenphysik.

Obwohl man es vielleicht nicht erwartet hätte, scheint es tatsächlich höchst angebracht, durch Geltendmachung der in concreto betroffenen Menschenrechte Abhilfe davor zu schaffen, dass die Erde als Ganzes zum Spielball der physikalischer Wissenschaften wird, ohne hinreichend auf das Gefährdungspotenzial dieser Experimente Bedacht zu nehmen.

Dieses - vielleicht sogar halb im Scherz eingereichte Patent - ist aufs äußerste hypothetisch und setzt eine lange Kette von zufällig in die entsprechende Richtung gehenden Sachverhalten voraus. Dennoch ist es dazu geeignet, den Bau von an sich wirtschaftlich sinnlosen Beschleunigeranlagen plausibel erscheinen zu lassen, infolge dessen mit wohl prinzipiell unkontrollierbaren Mikro-Schwarzen-Löchern zu experimentieren und dadurch die damit einhergehenden Gefährdungen zu multiplizieren.3

Nach intensiver Abwägung der Risiken: Die Beschwerdeführer halten es als Ergebnis der fortgesetzten Experimente an immer leistungsfähigeren Teilchenbeschleunigern für wahrscheinlicher, dass die Erde dabei als ganzes vernichtet wird, als dass sich daraus der kontrollierbare Betrieb hypothetischer „Schwarzlochreaktoren“ erzielen ließe. Diese ohne jegliche Übertreibung getroffene, realistische Einschätzung, der wohl auch ein Großteil der Physiker zustimmen würde, hat die staatlichen Geldgeber derart gigantomanischer Projekte offenbar noch nicht erreicht.

 

 

1 Prof. Horst Stöcker: Patent liegt bei; bzw.: http://www.wipo.int/pctdb/images4/PATENTSCOPE/75/57/54/005754.pdf

2 Eine diesbezügliche Umweltverträglichkeitsprüfung müsste etwa beinhalten: Aussagen, auch  mit Angaben von Ober- und Untergrenzen, zu a) den zu erwartenden, im LHC erzeugten Stückzahlen der Relikt-Varianten in  Abhängigkeit von den LHC-Betriebsmodi einschließlich der jahresbezogenen Gesamtanzahl b) dem Ausbreitungsverhalten, Bewegungsverhalten freigesetzter Relikts, auch in Abhängigkeit von den Relikt-Varianten (Da eine Vorzugsrichtung der Bewegung durch die Schwerkraft gegeben ist, muss beurteilt werden, ob ein Rückstoßverhalten dazu führen kann, dass eine Reaktivität, die vornehmlich von unten  ausgelöst wird, zu einer abrupten Bewegung nach oben tatsächlich führen kann - mit der Folge, dass künstliche Relikts - ebenfalls in Abhängigkeit von  der Reliktvariante - sich auch, evtl. vorübergehend, auf der Erdoberfläche oder im Luftraum sammeln könnten.)c) den Verweilzeiten in den erdbezogenen Medien  wie

     1.) dem Luftraum,      2.) dem erdoberflächennahe Luftraum (Lebensraum) in Bodennähe,     3.) dem belebten Bodenbereich,     4.) den Gewässervolumina,     5.) dem Erdinneren, den Erdschalenbereichen,     6.) im  Erdkern nahe des Erdschwerpunktes -     in Abhängigkeit von den Relikt-Varianten d) der Energieerzeugungsrate eines einzelnen Reliktes in Abhängigkeit von der Reliktvariante und in Abhängigkeit des umgebenden Mediums wie unter c1) bis c6) aufgeführt, auch als Funktion des Druckes und der Dichte des umgebenden Mediums.e) der Energiezeugungsrate im lebendigen Gewebe 

3 Andererseits heißt es in nachstehendem Artikel: „Das hört sich beinahe wie Sciencefiction an, ist aber

eine ernst zu nehmende Möglichkeit, die einer der Autoren (H. S.) hat patentieren lassen.“ Marcus Bleicher und Horst Stöcker: „Schwarze Löcher im Labor“, 2006, Seite 18; http://www.muk.uni-frankfurt.de/Publikationen/FFFM/dok/2006/2006-4/14-18-Schwarze-Loecher-im-Labor.pdf

 

Comments

Pingback from Die Atomkraft ist sicher, wir sollten mehr Atomkraftwerke bauen! | hilpers
Time January 17, 2009 at 6:43 pm

[…] andere Meinung? Ja ich! Wir sollten erstmal abwarten, bis der Remanenten-Reaktor serienreif ist! http://lhc-concern.info/?page_id=23 Übrigens postuliere ich hiermit als *Erster* die Möglichkeit des Baus einer Bombe mit geladenen […]