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Einleitung

COUR EUROPÉENNE DES DROITS DE L’HOMME

EUROPEAN COURT OF HUMAN RIGHTS

EUROPÄISCHER GERICHTSHOF FÜR MENSCHENRECHTE

Conseil de l’Europe - Council of Europe - Europarat

Strasbourg, France – Frankreich

Council of Europe

Palais de l’Europe

Avenue de l’Europe

F-67075 Strasbourg Cedex, France

 

 

 

 

REQUÊTE

APPLICATION

BESCHWERDE

présentée en application de l’article 34 de la Convention européenne des Droits de l’Homme,

ainsi que des articles 45 et 47 du Règlement de la Cour

under Article 34 of the European Convention on Human Rights

and Rules 45 and 47 of the Rules of Court

gemäß Artikel 34 der Europäischen Menschenrechtskonvention

und Artikel 45 und 47 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs

 

 

 

 

 

 

 

+ ANTRAG AUF INTERIM MEASURES

 

nach Artikel 39 der Verfahrensordnung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte

 

 

 

 

 

 

I. LES PARTIES

THE PARTIES

DIE PARTEIEN

 

A. LES REQUÉRANTS

THE APPLICANTS

DIE BESCHWERDEFÜHRER

 

 

 

 

 

[Anm.: Die bisherigen Beschwerdeführer werden in dem vorliegenden Dokument vorläufig nicht angegeben. Namensangaben erfolgen nur nach Rücksprache. Kontakt für weitere Mitunterzeichner, Anfragen, Zusendungen und Spenden für die noch nicht abgedeckten Beschwerdekosten: www.LHC-concern.info und: info {at} LHC-concern(.)info ]

 

 

 

 

B. LA HAUTE PARTIE CONTRACTANTE

THE HIGH CONTRACTING PARTY

DIE HOHE VERTRAGSCHLIESSENDE PARTEI

(Indiquer ci-après le nom de l’Etat / des Etats contre le(s) quel(s) la requête est dirigée)

(Fill in the name of the State(s) against which the application is directed)

(Angabe des Staates / der Staaten, gegen den / die die Beschwerde gerichtet ist)

 

 

1.) Schweiz

2.) Frankreich

3.) Belgien

4.) Bulgarien

5.) Dänemark

6.) Deutschland

7.) Finnland

8.) Griechenland

9.) Großbritannien

10) Italien

11.) Niederlande

12.) Norwegen

13.) Österreich

14.) Polen

15.) Portugal

16.) Slowakei

17.) Spanien

18.) Schweden

19.) Tschechische Republik

20.) Ungarn

 

 

 

 

__________

 

 

 

 

II. EXPOSÉ DES FAITS

STATEMENT OF THE FACTS

DARLEGUNG DES SACHVERHALTES

 

 

 

 

Die belangten Staaten betreiben in einem gemeinsamen Forschungsprojekt an der Schweizerisch-Französischen Grenze die kernphysikalische experimentelle Anlage CERN. Diese beinhaltet den größten Teilchenbeschleuniger der Welt, den sogenannten LHC.

 

Von dieser Anlage gehen hochgradige Gefahren aus, die sich wie folgt zusammengefasst darstellen lassen, wobei jeder der nachführend dargestellten Sachverhaltspunkte bereits für sich einen entsprechenden Gefährdungstatbestand darstellt, was umso mehr noch im Zusammenhalt gilt:

 

Einleitende Erklärungen

  1. Eingestandene langfristige apokalyptische Gefahr durch die Experimente am LHC

  2. Stringtheorie und erwartete Mikro-Schwarze-Löcher

  3. Hypothetische Hawking-Strahlung als Sicherheitsargument

  4. Technisch bedingte Verzögerung der Auswertung des Experiments

  5. Unzerstörbarkeit stabiler Mikro-Schwarzer-Löcher

  6. Wachstumsphase Mikro-Schwarzer-Löcher

  7. Die Sicherheitsargumente beruhen auf Hypothesen, die durch die Experimente selbst erst bestätigt werden sollen (mit anschaulicher Graphik)

  8. Unvergleichbarkeit mit natürlichen Ereignissen

  9. Der LHC als möglicher, völlig neuartiger Reaktor zur Energieerzeugung mit Mikro-Schwarzen-Löchern (mit Patentschrift)

  10. Weitere Gefahren: „Strangelets“

  11. Weitere Gefahren: „Bose-Einstein-Kondensat“ oder „Bose-Nova“

  12. Völlig unzureichende Risikoforschung

 Conclusio

 

 

Einleitende Erklärungen

 

Der neue Teilchenbeschleuniger LHC1 an der experimentellen, unterirdischen Nuklearforschungsanlage CERN2 in Genf ist die größte Maschine der Welt mit einem Umfang von 27 km. Der Teilchenbeschleuniger ist acht mal leistungsstärker als frühere Modelle und benötigt zum Betrieb größenordnungsmäßig die Energieproduktion eines halben Kernkraftwerkes. Die notwendige Energie wird von den Staaten Schweiz und Frankreich zur Verfügung gestellt, auf deren beider Territorien die Forschungsstätte sich auch befindet. In diesem Ringbeschleuniger, dessen Röhre der vielleicht kälteste Ort im Universum ist, mit einer Temperatur nahe dem absoluten Nullpunkt - also ein Grad kälter als die Durchschnittstemperatur im Universum - sollen Protonenbündel auf annähernde Lichtgeschwindigkeit beschleunigt werden und über die Laufzeit von mehreren Jahren hinweg vielfach pro Sekunde frontal zur Kollision gebracht werden. Auch andere, schwerere Teilchen sollen hochenergetisch beschleunigt, bzw. mit dem Protonenstrahl beschossen werden, welcher beim Test am CERN bereits Stahlplatten mit zentimetergroßen Löchern durchschlagen hat.3 Unter diesen extremen, künstlichen Bedingungen zerfallen die Teilchen in ihre Bestandteile, bzw. gehen seltene und teilweise auf der Erde nicht vorkommende Reaktionen ein. Diese Zerfallsprodukte, bzw. seltenen Objekte sollen in kontinuierlichen Experimenten gemessen und mit einer technisch bedingten Verzögerung von bis zu mehreren Jahren analysiert werden. Der LHC ist deshalb eindeutig als experimenteller, kernphysikalischer Reaktor anzusprechen.4

 

Ziel dieser Forschungen ist es, Aufschlüsse über den Aufbau der Materie zu erlangen. Erwartet wird dabei etwa das Auffinden des kleinsten Teilchens („Higgs-Boson“ oder auch „God Particle“), die künstliche Erzeugung eines „Quark-Gluon-Plasmas“, welches Sekundenbruchteile nach dem Urknall bestanden haben und im Inneren von Neutronensternen (die bekanntlich zu den hellsten Objekten im Weltall zählen) existieren soll, sowie mit einiger Wahrscheinlichkeit auch die künstliche Erzeugung sogenannter „Mikro-Schwarzer-Löcher“.

Stellare Schwarze Löcher gehören zu den extremsten Erscheinungen im Weltall und konnten in Theorie und Beobachtung festgestellt werden. Bei den indirekt beobachtbaren Objekten handelt es sich zumeist um einen, infolge einer Supernova kollabierten Riesenstern, bei dem die Materie aufs extremste verdichtet wurde, sodass auf relativ kleinem Raum eine vielleicht bis zur absoluten Grenze verdichtete Materiekugel (also eigentlich kein „Loch“) entsteht. Die dort herrschenden Gravitationskräfte sind so stark, dass nicht einmal Licht entweichen kann, wodurch der Himmelskörper schwarz erscheint.

Angesehene physikalische Theorien - namentlich Modelle der „Stringtheorie“ - legen nun nahe, dass am LHC durch die Protonenstrahlkollisionen derartige Objekte in Miniaturform entstehen werden, was von einem großen Teil der beteiligten Wissenschaftler auch erwartet wird. Einer unbewiesenen Hypothese des Physikers Stephan Hawking zufolge sollen sich diese Objekte aber anders verhalten als ihre Pendants im Weltraum und innerhalb kurzer Zeit wieder zerstrahlen, anstatt an Materie und Energie stetig zuzunehmen, wie dies durch Beobachtung bekannt ist. Der erstmalige experimentelle Nachweis dieses hypothetischen Prozesses wäre eine „wissenschaftliche Sensation“. Mehrere Forscherteams liefern sich dabei ein fragwürdiges Wettrennen um den erhofften Nobelpreis.

 

1 Large Hadron Collider

2 Organisation européenne pour la recherche nucléaire: www.cern.ch

3 ZDF, Abenteuer Wissen vom 5.6.08: http://www.zdf.de/ZDFmediathek/content/511382?inPopup=true

4 Definition eines Reaktors: „Ein Reaktor ist ein abgegrenzter Raum (Behältnis etc.), in dem gezielte physikalische oder chemische Reaktionen oder biologische Vorgänge ablaufen.“ (http://lexikon.calsky.com/de/txt/r/re/reaktor.php) „…offener oder geschlossener Behälter, in dem Rohmaterialien in das vorgesehene Produkt umgewandelt werden.“ (http://lexikon.meyers.de/meyers/Reaktor)